Ab Dienstag, 9.11.2021 ist der Zutritt zum Schießstand nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Schüler bis zum 12.Lebensjahr sind hiervon ausgenommen.
Das Schützenstüberl ist aufgrund der Gaststättenlizenz weiterhin für Geimpfte, Genesene und Getestete mit PCR-Nachweis (3G+) zugänglich.
Es gilt FFP2 Masken Pflicht.
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